Egal, ob bei der Urlaubsreise eine Anschlussverbindung verpasst wird oder der Flieger für ein wichtiges Meeting sich verspätet oder gar ausfällt: Eine Verzögerung beim Start des gebuchten Fluges ist immer ärgerlich und oft mit weitreichenden Komplikationen verbunden. Was viele nicht wissen: Oftmals gibt es einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung. Wir haben das Wichtigste zum Thema zusammengefasst.
Verschuldet oder unausweichlich?
Einer der wichtigsten Aspekte hierbei ist die Schuldfrage: Kann das Unternehmen aufgrund äußerer Umstände nicht starten, welche es nicht beeinflussen kann, haben die Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das kann witterungsbedingt sein, zum Beispiel durch starke Stürme oder Unwetter. Das kann aber auch bedingt sein durch Unfälle, Vogelschlag (also Defekte am Flugzeug durch den Zusammenprall mit einem oder mehreren Vögeln) oder einen Streik. In diesem Fall muss das Flugunternehmen nachweisen, dass es alles dafür getan hat, dass der Flieger so pünktlich wie möglich startet – dann muss es keine Entschädigungen zahlen.
Wovon hängt die Höhe der Entschädigung ab?
Die Summe der Abfindung steigt, je weiter die zu fliegende Strecke ist. Für einen Flug über eine Entfernung von bis zu 1.500 km erhält der Passagier also eine geringere Entschädigung als für verspätete Flüge über Strecken von mehr 3.500 km. Zudem hängt die Zahlung von der Dauer der Verspätung ab: Erst nach 3 Stunden besteht ein Anspruch auf eine finanzielle Vergütung der Wartezeit, nach 5 Stunden müssen auf Wunsch des Passagiers die Kosten für das Ticket erstattet werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn durch die verspätete Ankunft des ersten Flugzeuges ein gebuchter Anschlussflug verpasst wird und der nachfolgende Flieger drei Stunden (oder mehr) später am Zielflughafen eintrifft.
Was steht mir während der Wartezeit zu?
Bereits nach zwei Stunden Wartezeit muss die Fluggesellschaft kostenloses Essen und Getränke für die Wartenden stellen. Zudem muss jeder Passagier mindestens zwei kostenlose Telefonate führen können, um zum Beispiel Verwandte, Geschäftspartner oder das Hotel über das Zuspätkommen zu informieren. Auch die Möglichkeit, E-Mails zu versenden, muss den Passagieren zugestanden werden. Kann das Flugzeug erst am nächsten Tag starten, muss das Flugunternehmen den Fluggästen sogar die Übernachtung in einem Hotel, einer Pension oder ähnlichem zahlen. Wer diese Dinge zunächst selbst bezahlt, sollte unbedingt alle Quittungen und Belege aufheben, um seine Kosten später nachweisen zu können.
Ansprüche erfolgreich durchsetzen
Da viele Fluggesellschaften erst einmal dicht machen und Entschädigungen prinzipiell ablehnen, wenn sie von Privatpersonen kommen, ist es wichtig, sich schlau zu machen. Inzwischen gibt es mehrere Online-Anbieter, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben und Menschen dabei helfen, ihre Ansprüche auch wirklich durchzusetzen. Bei einigen zahlt der Auftraggeber nur, wenn das Unternehmen Erfolg hatte – und dann nur einen bestimmten Prozentsatz der Entschädigung, sodass es sich auf jeden Fall für die Betroffenen lohnt.