Eine Flugreise in den Urlaub, zu entfernt lebenden Verwandten oder einem Geschäftstermin ist für Verbraucher eine gerne genutzte Form der Fortbewegung. Doch welche Rechte haben Verbraucher eigentlich, wenn das Flugpersonal streikt und deshalb der gebuchte Flug verspätet ist oder sogar ganz ausfällt?
Was mache ich, wenn der Flug wegen Streik ausfällt?
Kommt es zu einem Streik bei Airlines, sind häufig Flugausfälle die Konsequenz. Das ist für Flugreisende besonders ärgerlich, denn daraus entstehen häufig Zusatzkosten und ein flexibles Handeln ist gefragt. In vielen Fällen haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks ausfällt oder deutlich verspätet ist. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt. Zum Thema Erstattung im Streikfall finden Betroffene weitere Informationen bei Flightright. Der Anbieter übernimmt für betroffene Fluggäste die Prüfung des Anspruchs auf Entschädigung und setzt diese gegenüber der Airline durch.
Wichtig ist für Betroffene, dass sie sich zunächst den Ausfall oder die Verspätung schriftlich bestätigen lassen und anschließend fristgerecht ihr Recht auf Entschädigung über Flightright, direkt bei der Airline oder ihrem Reiseanbieter geltend machen.
Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?
Bis zum Jahr 2018 galt ein Streik des Flugpersonals automatisch als außergewöhnlicher Umstand, wodurch Verbraucher kaum Möglichkeiten für das Einfordern von Entschädigungen hatten. Das hat sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2018 allerdings grundlegend geändert. Streikbedingte Flugausfälle oder Verspätungen gelten laut Urteil nicht als außergewöhnlicher Umstand, sofern die Fluggesellschaft für die Ursache des Streiks Verantwortung trägt und eine Möglichkeit zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen hatte. Das trifft auf die meisten Streiks des Flugpersonals zu, so dass Verbraucher inzwischen häufig einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Höhe der Entschädigung bei Flugausfall durch Streik
Unterschiede gibt es bei der Höhe der möglichen Entschädigung im Streikfall. Hierfür ist es wichtig, ob es sich um einen Kurzstrecken-, Mittelstrecken- oder Langstreckenflug handelt. Hat ein Kurzstreckenflug mit einer Flugstrecke von maximal 1.500 Kilometern mindestens drei Stunden Verspätung oder fällt vollständig aus, besteht ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 250 Euro. Mittelstreckenflüge bis 3.500 Kilometern Flugstrecke werden mit einer Entschädigung von 400 Euro bei Flugausfall bedacht.
Für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern Flugstrecke können Verbraucher bei Ausfall eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro einfordern. In allen Fällen ist jedoch vorausgesetzt, dass der Streik nicht als außerordentlicher Umstand angesehen wird.
Ansprüche bei Flugverspätung durch Streiks
Nicht nur im Falle eines Flugausfalls haben Verbraucher Rechte gegenüber der Airline. Auch bei erheblichen Verspätungen sollten Fluggäste ihre Rechte kennen und einfordern. Hierzu gehört beispielsweise das Recht auf kostenlose Getränke, Snacks oder eine Mahlzeit und Telefonate bei Verspätungen von mehr zwei Stunden bei Kurzstreckenflügen. Werden Flüge auf den Folgetag verschoben, muss die Airline eine Übernachtungsmöglichkeit stellen und den Transport dorthin organisieren.