Die europäischen Bürger sind, was das Reiserecht anbelangt ausgesprochen gut gestellt. Dabei ist es nicht entscheidend, ob eine Individual- oder Pauschalreise angetreten werden sollte. Die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und die Hotelbetreiber unterliegen klaren Pflichten, die nicht nur in dem Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt werden. Denn für einen noch umfassenderen Schutz gibt es noch die Fluggastrechte Verordnung.
Wenn der Flug in den ersehnten Urlaub ausfällt oder Verspätung hat, bist du somit ziemlich gut aufgestellt. Dennoch solltest du unbedingt deine Rechte kennen. Schließlich ist es nur dann möglich, das beste aus der Situation zu machen.
Deine Rechte als Flugpassagier
In der Fluggastrechte-Verordnung wird genau festlegt, welche Reste du als Fluggast genießt. Diese Verordnung ist zwar noch relativ jung, das mindert deine Ansprüche jedoch nicht. Der Europäische Rat sichert dadurch den Passagieren bei Verspätungen oder Flugausfällen Versorgungs- oder Ausgleichsleistungen. Es wird keine Unterscheidung vorgenommen, um was für einen Flug es sich handelt.
Somit ist es für diene Rechte nicht ausschlaggebend, ob es sich um einen Billig-, Linien- oder Charterflug handelt. Die EU-Richtlinie ist immer dann gültig, wenn der Abflugort/ Ankunftsort innerhalb der EU liegt. Auch wenn die Airline ihren Unternehmenssitz in der EU hat, ist sie rechtlich an diese Verordnung gebunden.
Das steht dir zu
Wenn dein Flug eine starke Verspätung aufweist, dann hast du einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Eine solche Verspätung liegt vor, wenn der Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Die Länge der Flugstrecke ist entscheidend dafür, wie viel Geld du von der Airline fordern kannst:
- Bei einer Flugstrecke von weniger als 1500km , kannst du 250 Euro fordern
- Bei einer Flugstrecke zwischen 1500 km und 3500 km kannst du 400 Euro fordern
- Bei einer Flugstrecke, die länger als 3500 km ist, kannst du 600 Euro fordern
Beachtet werden sollte, wie die Verspätungsdauer berechnet wird. Denn dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, zu welchem die Türen des Flugzeuges geöffnet werden. Immer wieder wird fälschlicherweise angenommen, dass die sich die Verspätungsdauer an dem Aufsetzen des Flugzeugs orientiert. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, wie lange das Flugzeug unter Umständen auf der Landebahn stehen muss.
Neben den finanziellen Entschädigungen, stehen dir auch Betreuungsleistungen zu. Auch diese sind in der Fluggastrechte-Verordnung festgeschrieben. Es ist wichtig zu erwähnen, dass du dich keinesfalls zwischen der finanziellen Entschädigung und den Betreuungsleistungen entscheiden muss. Dir steht beides zu.
Dein Anspruch auf Schadensersatz
Neben der finanziellen Entschädigung, hast du in machen Fällen noch einen zusätzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist immer dann der Fall, wenn du durch die Verspätung einen Schaden erlitten hast. Dieser muss natürlich nachweisbar und in Geldwert schätzbar ein.
So setzt du deine Forderung um
Wenn du eine Verspätung oder sogar einen Flugausfall zu beklagen hast, musst du dich aktiv um das Einfordern deiner Rechte kümmern. Du solltest somit nicht einfach abwarten, bis sich die Airline bei dir meldet. Denn das wird unter Umständen nicht geschehen. Du solltest dich direkt an die Fluggesellschaft richten, mit welcher du den Beförderungsvertrag abgeschlossen hast.
Bei ausländische Airlines ist das nicht immer einfach. Auch die Billigflug Anbieter versuchen nicht selten, sich um die Zahlungen zu drücken. Als letztes Mittel ist es dann nicht verkehrt, mit dem Gang zu einem Anwalt zu drohen.