In den vergangenen Jahren ist das Reiseaufkommen bei Flügen immer größer geworden. Es wird viel mehr geflogen, unter anderem auch, weil die Flüge immer günstiger werden. Mit dem höheren Verkehrsaufkommen häufen sich natürlich auch die Probleme beim Fliegen. Am häufigsten Plagen die Fluggäste dabei Verspätungen. Dieser Artikel zeigt, welche Rechte und Ansprüche man hat, wenn sich ein Flug verspätet.
Wie kann man seine Fluggastrechte geltend machen?
Zunächst gilt es, zu wissen, wann man überhaupt Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen hat. Gemeinhin gilt: Sobald ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Wie viel Verspätung entschädigt wird, hängt maßgeblich von der (theoretisch) geflogenen Strecke ab. Mitunter verspätet sich ein Flug auch so stark, dass es sich für den Fluggast überhaupt nicht mehr lohnt, ihn überhaupt anzutreten. Dann kann man als Fluggast sogar Schadensersatz über den gesamten Preis des Flugtickets fordern.
Wer sich nicht sicher ist, welche Rechte aufgrund einer Flugverspätung wann für ihn gelten und wie sie geltend gemacht werden können, kann sich vorab auf Fluggastrechteportalen wie MYFLYRIGHT informieren. Tatsächlich ist es so, dass den Fluggästen umfangreiche Rechte und Ansprüche zustehen. Nur die wenigsten Fluggäste wissen allerdings, welche Rechte sie geltend machen können. Nach Schätzungen von Tourismusverbänden nutzen etwa 80 Prozent der Passagiere die ihnen zustehenden Ansprüche nicht.
Entschädigungen lassen sie sich sogar bei starken Verspätungen nicht auszahlen. Klar: Wer dann nach einer langen Odyssee endlich angekommen ist, will nicht noch irgendwelche Formulare ausfüllen. Dabei ist das Einklagen von Entschädigungen oft leichter, als man denkt.
Was steht mir bei starken Verspätungen zu?
Hin und wieder kommt es vor, dass Passagiere einen Anschluss nicht erreichen oder aus anderen Gründen überdurchschnittlich lang im Flughafen oder gar im Flugzeug verharren müssen. Auch in diesen Fällen haben sie umfangreiche Rechte. So müssen Fluggesellschaften die Fluggäste etwa mit kostenlosen Mahlzeiten und Erfrischungen versorgen, wenn eine Verspätung von über drei Stunden eintritt. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden sind die Gesellschaften sogar verpflichtet, den Gästen eine kostenlose Hotelübernachtung anzubieten.
Die Gäste haben dann die Möglichkeit, bei der Fluggesellschaft einen kostenlosen neuen Flug am nächsten Tag einzufordern. In seltenen Fällen kann die Fluggesellschaft die Leistungen verwehren. Im Normalfall gelten sie aber selbst dann, wenn die Airline nicht Schuld an der Verspätung hat. Genaueres zu den Rechten und Ansprüchen können Fluggäste oft den sehr umfangreichen Beförderungsbedingungen der Airline entnehmen.
Es ist jedoch meist recht mühselig, diese zu durchforsten. Aus diesem Grund bietet es sich an, einen externen Dienstleister zu beauftragen, der die eigenen Fluggastrechte für einen einklagt. Unter Umständen lassen sich so mehrere hundert Euro Entschädigung zurückgewinnen.