Krank im Urlaub: Das gilt rechtlich

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Endlich ist es soweit, wochenlang wurde auf diesen einen Tag hingearbeitet, die Tage am Kalender ausgestrichen. Nun fällt der letzte Hammer. Jetzt ist Urlaub, die Tasche gepackt die Flugtickets längst gebucht. Doch nicht selten beginnen die freien Tage mit einem Kratzen im Hals, plötzlichen Krankheitssymptomen. All der Stress der arbeitsreichen letzten Wochen fällt von einem ab und das Immunsystem scheint sich auch eine Pause zu gönnen. Folge daraus man wird krank. Ausgerechnet im Urlaub, doch was bedeutet das jetzt? An wen geht die Krankmeldung? Sind die ganzen Urlaubstage futsch? Was passiert mit den Flugtickets? Trotzdem verreisen oder hier bleiben?

Rechtsgrundlage

Nach §9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei einer Erkrankung während des Urlaubes umgehend bei seinem Arbeitgeber krankzumelden und dies mittels ärztlichem Attest zu bestätigen. Dieses muss spätestens zum dritten Tag nach Ausstellung beim Arbeitgeber vorliegen, je nach Arbeitgeber auch schon am ersten Tag der Krankschreibung, Andernfalls gefährdet der Erkrankte die Entgeltfortzahlung. Neben dem Beginndatum der Erkrankung ist auch die voraussichtliche Länge des Ausfalls zu benennen.

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer, Urlaubstage die aufgrund von Krankheit ausfallen, werden unter Einhalt der gesetzlichen Regelungen, eins zu eins zurückerstattet. Diese bedürfen aber einer neuerlichen Beantragung und Genehmigung durch den Arbeitgeber und dürfen nicht eigenmächtig an die Krankenwochen drangehangen werden.

Was ist erlaubt während der Erkrankung

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten während einer Krankheit erlaubt, die dem Gesundheitszustand positiv zuträglich sind. Maßnahmen des täglichen Lebens sind vollkommen vertretbar, auch der Besuch des Kinos oder der Aufenthalt in einem Restaurant können nicht verwehrt werden, sofern keine Bettruhe oder infektiöse Erkrankung vorliegt, die sich und andere gefährden könnte.

Krank verreisen, erlaubt?

Ja, trotz Krankschreibung ist es grundsätzlich erlaubt zu verreisen, auch ins Ausland. Jedoch sollten ein paar wichtige Bedingungen erfüllt werden: Infektionskrankheiten gehören nicht ins Flugzeug, das beinhaltet jegliche Krankheiten, die in irgendeiner Weise ansteckend sind. Darunter fallen grippale Infekte, Magen- Darm Erkrankungen, Corona und viele mehr. Im Krankheitsfall während einer Reise im Ausland kann Fairlingo helfen wichtige Dokumente zu übersetzen, darunter auch Arztberichte und Atteste.

Vor der Reise

Im Vorfeld vor der Reise muss mit einem Arzt abgeklärt werden, ob der oder die Erkrankte reisefähig ist und ob eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Sofern der Urlaub der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht negativ abträglich ist, steht einer Reise nichts im Weg. Auch macht es Sinn, im Vorfeld mit der Institution Rücksprache zu halten, welche während der Erkrankung das Gehalt zahlt. Im Zweifel der Arbeitgeber oder die Krankenkasse. Wer ohne Genehmigung verreist, dem droht im schlimmsten Fall die Kündigung und moralisch ist dies auch nicht in Ordnung.

Anerkennung ausländischer Atteste

Wird eine Erkrankung im Ausland diagnostiziert und der Urlauber von dem Mediziner krankgeschrieben, muss die Art des Attestes den deutschen Vorschriften entsprechen. Die Daten müssen korrekt aufgeführt werden und die Arbeitsunfähigkeit muss unmissverständlich aufgeschrieben werden. Eine klare Krankheitsdefinition ist zwingend erforderlich, aber auch entsprechend der Datenschutzgrundverordnung nach europäischer Norm verschlüsselt werden.

Erkrankung nach einer Urlaubsreise

Erkrankungen während einer Urlaubsreise sind rechtlich abgesichert und der Urlaubsanspruch wird nach Attestierung ersetzt. Anders sieht es jedoch bei Erkrankungen aus, die nachträglich aus einer Reise resultieren. Diese Reisekrankheiten, oft Infektionen, fallen in die normale Arbeitszeit und erhalten keine Gutschriften von Urlaubstagen.