Neuen Reisepass beantragen – Ablauf, Dauer und Kosten

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Um unbeschwert ins Ausland zu reisen, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, den deutschen Reisepass. 2005 wurde der elektronische Reisepass eingeführt. Dieser beinhaltet einen Chip, auf dem Ihre Daten gespeichert sind und ein biometrisches Foto. Seit 2007 werden auf diesem Chip zusätzlich 2 Ihrer Fingerabdrücke gespeichert. Neue Sicherheitsmerkmale erhielt der deutsche Reisepass letztmalig am 1. März 2017. und leitete eine neue Generation ein.

Seither gilt er als einer der sichersten Ausweisdokumente der Welt. Mit diesem Reisepass können Sie ohne Visum in rund 170 Staaten weltweit problemlos einreisen. Informieren Sie sich frühestmöglich vor Ihrem Reiseantritt, über die Einreisebestimmungen in das jeweilige Urlaubsland, ob ein Reisepass von Nöten ist.

Beantragung eines Reisepasses

Den Reisepass kann jeder deutsche Staatsbürger bei seinem zuständigem Bürgeramt beantragen, indem er seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Auch in jedem anderen Bürgeramt ist eine Beantragung des Reisepasses gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Sollten Sie bereits einen abgelaufenen Reisepass besitzen, müssen Sie diesen zur Neubeantragung mitbringen, ebenso ein biometrisches Foto und ein gültiges Ausweisdokument.

Ab dem Tag der Antragstellung dauert es in der Regel 3-4 Wochen, bis der Reisepass Ihrer Behörde vorliegt. Anders wie oft gedacht wird dieser nicht direkt bei der zuständigen Behörde ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei GmbH Berlin für Sie angefertigt. Sollten Sie ihren Reisepass eher benötigen, ist ein beschleunigtes Verfahren gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Bei einem Expressverfahren erhalten Sie ihren Reisepass innerhalb von 3-4 Werktagen.

Sollten Sie auch diese Wartezeit nicht einhalten können, ist es unter Umständen möglich.inen vorläufigen Reisepass ausgestellt zu bekommen. Hier behält sich die Behörde vor entsprechende Nachweise wie Flugtickets oder Reiseunterlagen, die dies bestätigen, einzufordern. Sind entsprechende Nachweise erbracht kann die Behörde einen vorläufigen Reisepass gewähren.

Gültigkeit und Kosten

Ein Reisepass ist in der Regel 10 Jahre gültig und kostet rund 60€. Bei einem Wohnwechsel wird die neue Adresse kostenfrei übertragen. Anders ist dies bei einer Namensänderung, wie nach einer Eheschließung. Hier müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Reisepass nur 6 Jahre gültig und kostet 37,50€, da das Aussehen sich noch schneller wandelt.

Ein vorläufiger Reisepass hingegen wird oftmals nur für die Dauer der Reise bewilligt und erhält nicht länger als ein Jahr Gültigkeit. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich, es muss zwangsläufig ein neuer beantragt werden.

Der Kinderreisepass

Auch mitreisende Kinder müssen sich ausweisen können. Für sie wurde der Kinderpass ins Leben gerufen, den ein sorgeberechtigtes Elternteil für das Kind beantragen kann. Anders als der Reisepass für Erwachsene wird dieser direkt bei der zuständigen Behörde ausgestellt und enthält keinen elektronischen Chip, ebenso sind keine Fingerabdrücke gespeichert. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, ein eventuell altes Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und die Sorgeberechtigten müssen anwesend sein.

Sollte es einem sorgeberechtigtem Elternteil nicht möglich sein, bei der Beantragung anwesend zu sein, benötigen Sie eine schriftliche Einwilligung dieses Elternteils. Vordrucke stehen oftmals bei Ihrer Behörde als Download zu Verfügung. Ein Kinderreisepass kostet 13€ und ist 6 Jahre gültig oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung nach Ablauf der 6 Jahre ist für 6€ möglich, ebenso eine Aktualisierung des Passbildes.